🇦🇹 Inkasso Österreich: Kein Erfolg, Keine Gebühren
Inkasso Österreich: Forderungen risikofrei eintreiben
Sie haben eine unbezahlte Forderung in Österreich? Unser lokales Inkassounternehmen B4B Forderungsmanagement aus Wien übernimmt die Beitreibung — IVO-Mitglied, GISA-lizenziert seit 2002, bis zu 77 % Erfolgsquote. Erfolgsabhängige Vergütung ab 6 %, ein Dashboard für alles.
✓ In 2 Minuten erledigt · Keine Kreditkarte · Kostenlos bis zur Beitreibung

Kostenlose Expertenberatung
Antwort von einem Spezialisten innerhalb von 24 Stunden.
Inkasso in Österreich ist komplex – das falsche Inkassobüro kostet Sie Zeit und Geld
Inkasso in Österreich erfordert lokale Rechtskenntnis. Ohne GISA-lizenziertes Inkassoinstitut, Kenntnis der Inkassogebührenverordnung und Erfahrung mit dem österreichischen Bezirksgericht bleiben Forderungen unbezahlt.
Professionelles Inkasso Österreich mit B4B Forderungsmanagement – Ihr lokales Inkassounternehmen in Wien
Ihr lokaler Partner: B4B Forderungsmanagement in Wien. GISA-lizenziert seit 2002, IVO-Mitglied, bis zu 77 % Erfolgsquote über mehr als 20 Jahre bestätigt.
Inkasso Österreich: Transparente Gebühren für professionelle Beitreibung
Keine Vorabkosten, keine versteckten Gebühren. Sie zahlen nur bei erfolgreicher Beitreibung. Detaillierte Preise finden Sie auf unserer Preisseite.
Keine Einrichtungsgebühren, keine Abonnements, keine Vertragsbindung. Sie zahlen ausschließlich bei erfolgreicher Beitreibung.
Vorverhandelte Konditionen mit über 500 Partnern. Ein Vertrag für alle 183 Länder. Keine eigene Verhandlung nötig.
Ihr lokaler Inkassoexperte in Österreich
B4B Forderungsmanagement und Inkassogesellschaft mbH
Professionelles Inkasso in Österreich: B4B Forderungsmanagement übernimmt außergerichtliche und gerichtliche Beitreibung in ganz Österreich — von Wien bis Graz, Linz und Salzburg.
Was Unternehmen mit Debitura erreichen
So funktioniert Inkasso Österreich in 4 Schritten
Fall einreichen
Laden Sie Ihre unbezahlte Rechnung in 2 Minuten hoch. Per Dashboard, REST API oder ERP-Integration.
Lokaler Experte übernimmt
Wir leiten Ihren Fall an B4B Forderungsmanagement weiter – lokal in Wien, GISA-lizenziert und IVO-zertifiziert.
Beitreibung beginnt
B4B kontaktiert Ihren österreichischen Schuldner innerhalb von 24 Stunden auf Deutsch. Sie verfolgen alles in Echtzeit.
Geld erhalten oder nichts zahlen
Rein erfolgsabhängige Vergütung. Keine Gebühren, wenn wir Ihre Forderung nicht eintreiben. Ab 6 % in Europa.
Häufig gestellte Fragen
Sie reichen Ihre unbezahlte Forderung über unser Dashboard, per API oder ERP-Integration ein. Debitura leitet den Fall an B4B Forderungsmanagement weiter, ein in Wien ansässiges, GISA-lizenziertes Inkassoinstitut mit IVO-Mitgliedschaft. Die Beitreibung beginnt innerhalb von 24 Stunden. Sie verfolgen den gesamten Prozess in Echtzeit und zahlen nur bei Erfolg.
Keine Vorabkosten. Sie zahlen nur eine erfolgsabhängige Gebühr zwischen 6 und 20 %, wenn Ihr Geld tatsächlich beigetrieben wird. In Österreich regelt die Inkassogebührenverordnung (IGV) die zulässigen Kosten, die dem Schuldner weiterverrechnet werden können. B4B hält diese Vorgaben vollständig ein. Die genaue Gebühr für Sie hängt von der Forderungshöhe ab — für Forderungen über 150.000 € liegt sie bei nur 6 %.
Bleibt die außergerichtliche Beitreibung erfolglos, leitet B4B das gerichtliche Mahnverfahren beim zuständigen Bezirksgericht ein. Bei fehlendem Widerspruch wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig. Anschließend ist die Exekution nach der Exekutionsordnung (EO) möglich: Kontopfändung, Lohnpfändung oder Fahrnispfändung. Für größere Forderungen steht der ordentliche Rechtsweg über das Landesgericht offen. All das erfolgt über B4B — ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.
Die außergerichtliche Phase dauert typischerweise 30 bis 45 Tage. Ein Großteil der Forderungen wird bereits in dieser Phase beigetrieben — B4B erreicht bis zu 77 % Erfolgsquote. Falls ein Mahnverfahren beim Bezirksgericht nötig wird, dauert das Verfahren in der Regel 4 bis 8 Wochen. B4B kontaktiert den Schuldner innerhalb von 24 Stunden nach Fallübergabe.
Die allgemeine Verjährungsfrist für Forderungen beträgt in Österreich 3 Jahre (§ 1486 ABGB) für gewöhnliche Handels- und Dienstleistungsforderungen. Für Forderungen aus schriftlichen Verträgen oder rechtskräftigen Urteilen gilt eine Frist von 30 Jahren. Wir empfehlen, nicht zu warten — je früher Sie handeln, desto höher die Erfolgsquote und desto geringer die Gefahr der Verjährung.
Ja. Es gibt keinen Mindestbetrag. Sie können eine einzelne Forderung einreichen oder mehrere Fälle gleichzeitig über unser Dashboard hochladen. Die erfolgsabhängige Gebührenstruktur ist identisch, egal ob Sie einen oder hundert Fälle haben.
Inkasso Österreich: Kosten berechnen
Geben Sie Ihren Forderungsbetrag in EUR ein.
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