Inkassounternehmen in Frankreich – Risikofrei
Professionelles Inkasso in Frankreich – Ihre überfälligen Forderungen werden ausschließlich von Cabinet d’Ormane betreut, unseren lizenzierten lokalen Experten (cabinet de recouvrement de créances), die Ihre Schulden schnell und ohne Vorabkosten eintreiben. Reichen Sie Ihre Forderung in wenigen Minuten ein und verfolgen Sie den Fortschritt in Echtzeit.

Kostenlose Expertenberatung anfordern
Antwort von einem Spezialisten innerhalb von 24 Stunden.
Warum Debitura in Frankreich

Schnelles, einfaches und risikofreies Inkasso in Frankreich
Debitura über unsere Plattform ausstehende Rechnungen bei Schuldnern in Frankreich Debitura : Reichen Sie Ihre Forderung ein, und wir übertragen sie an einen zugelassenen lokalen Partner, der auf der Basis „No Cure, No Pay“ arbeitet, während Sie den Fortschritt in Echtzeit verfolgen können. Ihr Fall von Cabinet d’Ormane bearbeitet, einem in Paris ansässigen Inkassospezialisten mit über 65 Jahren Erfahrung; als Mitglied des SAR (Syndicat des Acteurs du Recouvrement) unterliegt Cabinet d’Ormane der Aufsicht der DGCCRF und den französischen Verbraucherschutzgesetzen.
- Risikofreie Preise: Es fallen keine Gebühren an, es sei denn, Ihre Forderung wird erfolgreich eingetrieben.
- Schnelle Einrichtung: Rechnungen in wenigen Klicks über unsere sichere Plattform einreichen.
- Echtzeit-Verfolgung: Verfolgen Sie den Fortschritt Ihres Falls live in einem Portal.
- Einhaltung: Alle Maßnahmen erfolgen gemäß dem französischen Zivilgesetzbuch, dem Verbraucherschutzgesetzbuch und der DSGVO.

Beginnen Sie in 2 Minuten mit dem Einzug Ihrer Forderungen in Frankreich.
- Forderung einreichen: Übermittlung über das Dashboard, die REST API oder ERP-Integrationen wie Sage, Cegid und SAP Business One.
- Lokales Inkasso beginnt: Cabinet d'Ormane kontaktiert den Schuldner innerhalb von 24 Stunden auf Französisch und leitet das Verfahren des recouvrement amiable (außergerichtliche Beitreibung) ein.
- Zahlung erhalten: Gelder werden nach erfolgreichem Einzug überwiesen. Bei Bedarf ist eine optionale Einleitung rechtlicher Schritte über das Verfahren der injonction de payer (Zahlungsbefehl) mit Festpreisangeboten möglich.


Transparente, erfolgsbasierte Preise
Bei Debitura zahlen Debitura nur, wenn wir erfolgreich sind.gerichtliches Inkasso „No Cure, No Pay“: Eine Erfolgsprovision von den eingezogenen Beträgen Erfolgsprovision und von Ihrem Partner vor Ort in Rechnung gestellt. Die Gebühren richten sich nach dem Land des Schuldners, nicht nach Ihrem.
- Schuldner in Europa (EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, Vereinigtes Königreich und Schweiz): Erfolgshonorare ab 6 %, abhängig von der Höhe der Forderung.
- Schuldner im Rest der Welt: Erfolgshonorare ab 7,5 %, abhängig von der Höhe der Forderung.
- Ältere Forderungen: Für Forderungen, die 12 bis 24 Monate überfällig sind, sowie für Forderungen, die älter als 24 Monate sind, wird ein Aufschlag erhoben.
- rechtliche Schritte optional: Sie genehmigen Festpreisangebote, bevor Rechtskosten anfallen.
Die vollständige Gebührenübersicht finden Sie auf der Preise , oder Sie erhalten sofort einen Kostenvoranschlag, wenn Sie einen Antrag hochladen.

Wie funktioniert das Inkasso in Frankreich?
Das Inkasso in Frankreich beginnt mit einer gütlichen Phase, die vor Ort vom Cabinet d'Ormane abgewickelt wird: Mahnungen und eine formelle Zahlungsaufforderung, die auf die vollständige Begleichung der Forderung oder eine schriftliche Anerkennung der Schuld abzielen. Die meisten unbestrittenen Forderungen werden in dieser Phase beigelegt. Sollte der Schuldner dennoch nicht zahlen, erfolgt eine Eskalation niemals automatisch; Ihr Partner prüft die rechtlichen Möglichkeiten, und Sie genehmigen einen Festpreis-Kostenvoranschlag, bevor gerichtliche Schritte eingeleitet werden.
- 60-70 % der gewerblichen Forderungen werden im außergerichtlichen Stadium eingezogen, ohne gerichtliche Beteiligung
- Die Einleitung rechtlicher Schritte ist optional – Sie genehmigen Festpreisangebote, bevor rechtliche Kosten entstehen.
- Die Zwangsvollstreckung durch lizenzierte Commissaires de Justice stellt sicher, dass Sie tatsächlich bezahlt werden.
- Durchschnittliche Dauer: 15-60 Tage für außergerichtliche Eintreibung; 2-4 Wochen für Bankpfändungen nach Gerichtsbeschluss
Die vier Schritte von der unbezahlten Rechnung bis zum eingezogenen Geldbetrag
- Schritt 1, gütliche Eintreibung: Mahnungen, eine förmliche Zahlungsaufforderung und Verhandlungen, die vor Ort von Cabinet d'Ormane abgewickelt werden. Die meisten unbestrittenen Forderungen werden auf diese Weise beigelegt, ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt.
- Schritt 2, Vollstreckbarer Titel: Sollte der Schuldner weiterhin nicht zahlen, prüft Ihr Partner die rechtlichen Möglichkeiten zur Erlangung eines vollstreckbaren Titels, und Sie genehmigen einen Festpreis-Kostenvoranschlag, bevor weitere Schritte unternommen werden.
- Schritt 3, Zwangsvollstreckung: Mit einem Vollstreckungstitel können die Zwangsvollstreckung Vermögenswerte pfänden und verwerten, Bankkonten sperren und Einkünfte pfänden sowie weitere Maßnahmen ergreifen, bis die Forderung beglichen ist.
- Schritt 4, Insolvenz: Wenn der Schuldner nicht zahlen kann, wird Ihre Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren eingereicht, und etwaige Ausschüttungen werden in Ihrem Namen überwacht.
Jeder Schritt wird in Ihrem Dashboard erfasst, und nichts wird ohne Ihre Zustimmung weitergeleitet. Die vollständigen rechtlichen Einzelheiten für Frankreich finden Sie im folgenden Leitfaden.
Inkasso in Frankreich – der umfassende Leitfaden für 2026
Dieser Leitfaden richtet sich an ausländische und inländische Gläubiger, Unternehmensjuristen und Finanzteams und erläutert den gesamten Ablauf des Forderungseinzugs in Frankreich: den rechtlichen Rahmen und die Gerichte, die Zuständigkeiten der einzelnen Akteure, die Verjährungsfristen und die Vorschriften zu Verzugszinsen, das Mahnverfahren (injonction de payer) bis hin zum vollstreckbaren Titel, Zwangsvollstreckung den „commissaire de justice“ sowie das Insolvenzverfahren (procédure collective).
Auf dieser Seite:
Warum Sie dieser Anleitung vertrauen können
Wir bei Debitura legen größten Wert auf Unparteilichkeit und Präzision, um Ihnen umfassende Leitfäden zum Auslandsinkasso zur Verfügung zu stellen. Unser Redaktionsteam verfügt über mehr als ein Jahrzehnt spezialisierter Erfahrung in diesem Bereich.
Haben Sie Fragen oder Anregungen? Schreiben Sie uns eine E-Mail an debitura . Wir aktualisieren diesen Leitfaden auf Grundlage Ihrer Rückmeldungen.
Debitura in Zahlen:
- Über 10 Jahre Fokus auf Auslandsinkasso
- Über 100 lokale Anwälte in unserem Partnernetzwerk
- Über 100 Millionen Dollar beigetrieben für Mandanten in den letzten 18 Monaten
- Durchschnittliche Bewertung 4.9/5 aus 621 Bewertungen
Von Experten geleitet, lokal validiert
Verfasst von Lars Holdgaard, Gründer von Debitura (über 10 Jahre Erfahrung im globalen B2B-Forderungsmanagement). Jede Seite wird von führenden lokalen Rechtsanwälten geprüft, um die rechtliche Korrektheit sowie die Praktikabilität der beschriebenen Schritte zu gewährleisten.

Mitwirkende lokale Experten:
Letzte Aktualisierung:
Inkasso in Frankreich – schnelle Antworten
Frankreich bietet ein schnelles, weitgehend papierbasiertes Mahnverfahren sowie ein vereinfachtes Verfahren für geringfügige Forderungen, das vom Gerichtsvollzieher durchgeführt wird, und darüber hinaus einen EU-weiten Schutz vor Zahlungsverzug für Unternehmen.
Wie hoch sind Inkassokosten Frankreich?
gerichtliches Inkasso in der Regel erfolgsabhängig (No Cure, No Pay). Die Einreichung eines „Injonction de payer“-Antrags ist Fall kostenlos Fall vor dem Handelsgericht fällt eine Registergebühr in Höhe von 33,47 Euro an); das vereinfachte Verfahren zur Eintreibung geringfügiger Forderungen, das von einem „Commissaire de justice“ durchgeführt wird, beginnt bei 14,92 Euro zuzüglich einer Gebühr auf die eingezogenen Beträge. Das Gericht kann anordnen, dass der Schuldner die Kosten des Gläubigers zu tragen hat.
Wie lange dauert die Eintreibung von Forderungen in Frankreich?
Das hängt vom jeweiligen Verfahren ab. Über die „Injonction de payer“ wird anhand der Akten ohne mündliche Verhandlung entschieden, sodass es schnell geht, wenn die Forderung eindeutig ist; bei einer „référé-provision“ (Eilzahlung) findet eine mündliche Verhandlung statt, und ein vollständiges „assignation en paiement“-Verfahren dauert länger. In den offiziellen Verfahren sind keine festen Fristen festgelegt, daher gibt Ihr Partner eine Fall Schätzung ab.
Wie lauten die Verjährungsfristen und Zinsregelungen in Frankreich?
Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit der Forderung (Code civil, Artikel 2224); für Ansprüche eines Gewerbetreibenden gegenüber einem Verbraucher gilt eine kürzere Frist von zwei Jahren (Code de la consommation, Artikel L218-2). Verzugszinsen werden zum gesetzlichen Zinssatz (taux d’intérêt légal) berechnet, der alle sechs Monate neu festgelegt wird und für private bzw. gewerbliche Gläubiger unterschiedlich ist; für das zweite Halbjahr 2026 beträgt der gewerbliche Zinssatz 2,75 %. Zusätzlich zu den Zinsen schuldet ein gewerblicher Schuldner automatisch eine pauschale Beitreibungsentschädigung in Höhe von 40 Euro (Handelsgesetzbuch, Artikel L441-10).
| Thema | Regel |
|---|---|
| Verjährung (allgemein) | 5 Jahre ab dem Fälligkeitsdatum (Bürgerliches Gesetzbuch, § 2224). |
| Verjährung (gegenüber einem Verbraucher) | 2 Jahre (Verbrauchergesetzbuch, Art. L218-2). |
| B2B-Ausfallentschädigung | Festbetrag von 40 Euro, automatisch (Handelsgesetzbuch, Art. L441-10). |
| Vollstreckbarer Titel, schneller Weg | Zahlungsbefehl, anschließend Zwangsvollstreckung kein Widerspruch eingelegt wird. |
Welche Unterlagen benötige ich, um eine Forderung in Frankreich einzutreiben?
Bewahren Sie den Vertrag oder Auftrag, Rechnungen und Kontoauszüge, Liefer- oder Leistungsnachweise sowie den Schriftverkehr auf. Ab einem Betrag von 1.500 Euro ist eine schriftliche Schuldanerkenntnis (reconnaissance de dette) zwingend erforderlich. Das Mahnverfahren (injonction de payer) wird durch einen schriftlichen Antrag (requête) unter Beifügung der entsprechenden Belege eingeleitet.
Welchen Weg sollte mein Antrag in Frankreich nehmen?
Eine feststehende, vertragliche Geldforderung eignet sich für die „Injonction de payer“ (Zahlungsbefehl). Wenn Sie schnell Geld benötigen und die Forderung nicht ernsthaft bestritten wird, kann im Rahmen eines „référé-provision“-Verfahrens eine vorläufige Zahlung angeordnet werden; bei einer tatsächlich strittigen Forderung kommt das ordentliche „Assignation en paiement“-Verfahren zur Anwendung. Für grenzüberschreitende Forderungen innerhalb der EU kann der Europäische Zahlungsbefehl genutzt werden.
Wer ist in Frankreich für das Inkasso zuständig?
Die Forderungseintreibung in Frankreich umfasst die außergerichtliche Einziehung, die gerichtliche Durchsetzung sowie Zwangsvollstreckung durch den „commissaire de justice“. Debitura Sie in allen Phasen durch das Cabinet d'Ormane.
Inkassounternehmen in Frankreich
Die außergerichtliche Forderungseintreibung kann intern oder durch ein Inkassounternehmen (société de recouvrement) durchgeführt werden; sie umfasst eine Mahnung (relance) und, falls diese erfolglos bleibt, eine förmliche Zahlungsaufforderung (mise en demeure). Auch ein „commissaire de justice“ kann die außergerichtliche Forderungseintreibung sowie das vereinfachte Verfahren für geringfügige Forderungen durchführen.
Der Justizkommissar
Der „commissaire de justice“ ist ein Gerichtsvollzieherberuf, der aus der Zusammenlegung der früheren Berufe „huissier de justice“ und „commissaire-priseur judiciaire“ hervorgegangen ist. Der „commissaire“ stellt gerichtliche Schriftstücke zu (signification), führt das vereinfachte Verfahren zur Eintreibung geringfügiger Forderungen durch und vollstreckt vollstreckbare Titel.
Rechtsanwälte in Frankreich
Für die Einreichung eines „Injonction de payer“-Antrags ist kein Rechtsanwalt (avocat) erforderlich. Wenn der Schuldner Widerspruch einlegt und die Forderung vor dem Tribunal judiciaire 10.000 Euro übersteigt, ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts zwingend vorgeschrieben, und der Gläubiger hat dafür 15 Tage Zeit.
Welche Gesetze und Gerichte sind für das Inkasso in Frankreich zuständig?
Die Eintreibung von Forderungen in Frankreich stützt sich auf die Zivilprozessordnung und das Bürgerliche Gesetzbuch, ergänzt durch ein spezielles Zwangsvollstreckung sowie EU-Rechtsakte.
Das Zivilgerichtssystem in Frankreich
Geldforderungen werden vor das Tribunal judiciaire oder, wenn beide Parteien Gewerbetreibende sind oder es sich um eine Handelsforderung handelt, vor das Tribunal de commerce gebracht. In Elsass-Mosel gibt es kein Tribunal de commerce; stattdessen wird die Handelskammer des Tribunal judiciaire angerufen. Gegen ein Urteil im Widerspruchsverfahren kann nur dann Berufung eingelegt werden, wenn die Forderung 5.000 Euro übersteigt; bei Beträgen bis zu dieser Höhe ist die einzige Rechtsmittelmöglichkeit ein Pourvoi en cassation.
Wichtige Rechtsvorschriften in Frankreich
- Code de procédure civile (Zivilprozessordnung): die „Injonction de payer“ (Artikel 1405 bis 1422).
- Code des procédures civiles d'exécution ( Zwangsvollstreckung ): vollstreckbare Titel (Artikel L111-1 bis L111-11) und das vereinfachte Verfahren zur Beitreibung geringfügiger Forderungen (Artikel L125-1).
- Code civil (Bürgerliches Gesetzbuch): die förmliche Aufforderung (Artikel 1344 bis 1345-3) und die fünfjährige Verjährungsfrist (Artikel 2224).
- Code de commerce (Handelsgesetzbuch): Strafen bei Zahlungsverzug im B2B-Geschäft (Artikel L441-10) und Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren (Artikel L622-24).
Verhalten und Datenschutz in Frankreich
Die Zuständigkeitsvorschriften für die „Injonction de payer“ sind Vorschriften von öffentlicher Ordnung, und jede entgegenstehende Klausel gilt als nicht geschrieben. Die personenbezogenen Daten eines Schuldners müssen im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung behandelt werden, deren Einhaltung in Frankreich von der CNIL überwacht wird.
Schritt 1 – Wie funktioniert die gütliche (außergerichtliche) Forderungseinziehung in Frankreich?
gerichtliches Inkasso eine unbezahlte Rechnung ohne vollständige Klage durch eine Mahnung (relance) und, falls diese erfolglos bleibt, durch eine förmliche Zahlungsaufforderung (mise en demeure)gerichtliches Inkasso . Keiner dieser Schritte ist vor einer Klage gesetzlich vorgeschrieben, doch durch die mise en demeure gerät der Schuldner formell in Verzug. Ziel ist die vollständige Begleichung der Forderung oder ein schriftliches Schuldanerkenntnis.
| Phase | Aktion |
|---|---|
| Erinnerung (erneute Kontaktaufnahme) | Rechnung, Fälligkeitsdatum und Zahlungsdetails. |
| Formelle Aufforderung (mise en demeure) | Per Einschreiben, durch einen Gerichtsvollzieher (Mahnbescheid) oder gemäß dem Vertrag. |
| Verhandlung | Vergleich oder Ratenzahlungsplan, idealerweise schriftlich bestätigt. |
| Eskalation | Reichen Sie einen Antrag auf Zahlungsbefehl ein oder erheben Sie Klage, falls die Forderung bestritten wird. |
Eine rechtswirksame formelle Aufforderung in Frankreich stellen
Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Artikel 1344 bis 1345-3) kann eine Inverzugsetzung auf drei Arten erfolgen: durch eine von einem „commissaire de justice“ zugestellte Mahnung, durch ein Einschreiben mit Rückschein (LRAR), das eine hinreichend förmliche Aufforderung enthält, oder durch eine Klausel im Vertrag. Sie versetzt den Schuldner in Verzug und begründet den Anspruch auf Verzugszinsen.
Schritt 2 – Wie erlangt man in Frankreich einen vollstreckbaren Titel?
Um eine Forderung durchzusetzen, benötigen Sie einen vollstreckbaren Titel (titre exécutoire). In Frankreich ist der schnellste Weg die „injonction de payer“, wobei ein vereinfachtes Verfahren für geringfügige Forderungen und ein ordentliches Verfahren als Alternativen zur Verfügung stehen.
Das Mahnverfahren (injonction de payer)
Der Gläubiger reicht einen schriftlichen Antrag (requête) beim zuständigen Gericht ein; das Verfahren ist nicht kontradiktorisch (non contradictoire), es findet also keine mündliche Verhandlung statt, und der Richter entscheidet anhand der Aktenlage. Es steht für eine feststehende Forderung vertraglicher oder gesetzlicher Art zur Verfügung, nicht jedoch für Unterhaltsansprüche (pension alimentaire) oder einen ungedeckten Scheck (chèque sans provision). Wird dem Antrag stattgegeben, wird der Beschluss mit der Zwangsvollstreckung (formule exécutoire) versehen und wird damit zu einem vollstreckbaren Titel.
Dienst und Opposition
Der Beschluss wird dem Schuldner durch einen „commissaire de justice“ zugestellt (bei Beschlüssen, die ab dem 1. September 2026 ergehen, muss dies innerhalb von drei Monaten erfolgen, andernfalls erlischt der Beschluss). Der Schuldner hat ab Zustellung einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen; dadurch wird die Forderung in ein ordentliches Verfahren überführt. Gegen einen abgelehnten Antrag kann kein Rechtsmittel eingelegt werden, doch kann der Gläubiger stattdessen ein ordentliches Verfahren einleiten.
Bestimmung des zuständigen Gerichts in Frankreich
Zuständig ist das Gericht am Wohnsitz des Schuldners (bei nicht bezahlten Wohnungseigentumsgebühren das Gericht am Standort des Gebäudes); diese Vorschriften sind zwingender Natur.
Mehr zu Gerichtsverfahren in Frankreich
Vereinfachtes Verfahren zur Beitreibung geringfügiger Forderungen und Eilverfahren
Bei einer Forderung von höchstens 5.000 Euro kann ein „commissaire de justice“ das vereinfachte Verfahren zur Eintreibung geringfügiger Forderungen (procédure simplifiée de recouvrement des petites créances) durchführen: Der Schuldner wird um seine Zustimmung gebeten, und bei Einigung stellt der „commissaire“ einen Vollstreckungstitel (titre exécutoire) aus (Code des procédures civiles d'exécution, Artikel L125-1). Wenn schnell Geld benötigt wird und die Forderung nicht ernsthaft bestritten wird, kann durch eine „référé-provision“ nach einer kurzen Anhörung eine vorläufige Zahlung erwirkt werden.
Schritt 3 – Wie Zwangsvollstreckung bei Schulden in Frankreich?
Zwangsvollstreckung einem vollstreckbaren Titel wird von einem „commissaire de justice“ durchgeführt. Der Gläubiger wählt die Maßnahmen aus, die dem bekannten Vermögen des Schuldners entsprechen.
Möglichkeiten zur Durchsetzung eines Anspruchs in Frankreich
- Bankpfändung (saisie-attribution): Der Vollstreckungsbeauftragte pfändet Gelder, die der Schuldner bei einem Dritten, beispielsweise einer Bank, hinterlegt hat (Zivilvollstreckungsordnung, Artikel L211-1 ff.); der Schuldner hat nach Zustellung der Pfändungsmitteilung einen Monat Zeit, Einspruch einzulegen.
- Lohnpfändung (saisie des rémunérations): Ab dem 1. Juli 2025 reformiert und nun von einem „commissaire de justice“ abgewickelt, der den Schuldner durch eine „commandement“ benachrichtigt und dabei den Lohn, der über dem geschützten Mindestbetrag liegt, pfändet.
- Pfändung und Verwertung von beweglichen Sachen (saisie-vente): Der Insolvenzverwalter pfändet und verwertet das bewegliche Vermögen des Schuldners.
- Unbewegliches Vermögen: Immobilien können unter gerichtlicher Aufsicht gepfändet und veräußert werden.
Das Zwangsvollstreckung in Frankreich
Der Gläubiger erteilt dem „commissaire de justice“ einen Auftrag unter Angabe des Titels; der „commissaire“ ermittelt die Vermögenswerte und führt die gewählte Maßnahme durch; die Erlöse werden zur Tilgung der Hauptforderung, der Zinsen und der Kosten verwendet, wobei ein etwaiger Überschuss an den Schuldner zurückgezahlt wird.
Schritt 4 – Wie wirken sich Insolvenzverfahren auf die Forderungseintreibung in Frankreich aus?
Kann der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, kommt ein Kollektivverfahren (procédure collective) zum Tragen, und Zwangsvollstreckung individuelle Zwangsvollstreckung wird Zwangsvollstreckung eingestellt, sobald dieses Verfahren eröffnet wird. Es gibt drei Arten: Sicherungsverfahren (sauvegarde), gerichtliche Sanierung (redressement judiciaire) und gerichtliche Liquidation (liquidation judiciaire).
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und Anmeldung Ihrer Forderung
Ein Gläubiger muss gemäß Artikel L622-24 des Code de commerce innerhalb von zwei Monaten nach Veröffentlichung des Eröffnungsbeschlusses im BODACC (bzw. innerhalb von vier Monaten, wenn der Gläubiger außerhalb des französischen Festlands ansässig ist) eine Forderungsanmeldung (déclaration de créance) beim gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter einreichen.
Die Frist verpassen
Ein Gläubiger, der seine Forderung verspätet anmeldet, wird ausgeschlossen (forclos) und bleibt unbezahlt, sofern ihm kein Verschulden zur Last fällt: Ein Antrag auf Aufhebung des Ausschlusses (relevé de forclusion) kann innerhalb von sechs Monaten nach der Veröffentlichung im BODACC beim juge-commissaire gestellt werden, und die Forderung muss dann innerhalb eines Monats nach einer positiven Entscheidung angemeldet werden.
Prioritäten und Ergebnisse
Forderungen aus Löhnen und Unterhaltszahlungen werden vorrangig beglichen und müssen nicht angemeldet werden; andere ungesicherte Handelsgläubiger werden nach Rang geordnet und erhalten oft nur einen Teil der Forderung zurück. Reichen Sie Ihre Forderung fristgerecht zusammen mit dem Vertrag, den Rechnungen und dem Kontoauszug ein und verfolgen Sie die Prüfung der Forderungen.
Gebühren, Zinsen und wer in Frankreich was bezahlt
- Unser Honorar: erfolgsabhängig, „No Cure, No Pay“ (siehe Preise).
- Gerichts- und Zwangsvollstreckung : Zwangsvollstreckung gesetzlich vorgeschriebenen Gerichts- und Zwangsvollstreckung fallen nur an, wenn der Fall zu rechtliche Schritte Fall , und können im Allgemeinen vom Schuldner zurückgefordert werden, wenn Sie den Rechtsstreit gewinnen.
- Gesetzlich festgelegte Schuldposten: Bei einer geschäftlichen Forderung können Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes (taux d'intérêt légal, der alle sechs Monate neu festgelegt wird) zuzüglich einer festen Beitreibungsentschädigung in Höhe von 40 Euro (Code de commerce, Artikel L441-10) zur Forderung hinzugerechnet werden; ein höherer Zinssatz gilt, sobald die Zahlung bei einer vollstreckbaren Entscheidung mehr als zwei Monate im Verzug ist.
- Wer bekommt was: Der zurückgeforderte Kapitalbetrag steht Ihnen zu; Zinsen und Kosten richten sich nach dem Vertrag, dem Gesetz und dem Gerichtsbeschluss.
Grenzüberschreitendes Inkasso in Frankreich
Bei Forderungen gegen einen Schuldner in einem anderen EU-Mitgliedstaat stehen drei Instrumente zur Verfügung. Der Europäische Zahlungsbefehl (Verordnung 1896/2006) bietet ein einheitliches Mahnverfahren, bei dem der Zahlungsbefehl grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen ergeht und ohne Einspruch in allen Mitgliedstaaten vollstreckbar ist. Das Europäische Amtsgericht (Verordnung 861/2007) regelt grenzüberschreitende Forderungen bis zu 5.000 Euro. Ein französisches Urteil wird in anderen Mitgliedstaaten gemäß der Neufassung der Brüssel-I-Verordnung (1215/2012) ohne Exequatur anerkannt und vollstreckt.
Finden Sie einen Rechtsanwalt für Inkasso vor Ort
Benötigen Sie einen Rechtsbeistand für Gerichtsverfahren? Geben Sie Fall Ihre Fall ein und erhalten Sie bis zu drei Angebote von geprüften Prozessanwälten. Kostenlos, schnell und unverbindlich.
- Geprüfte Spezialisten
- Angebote in 24 Stunden, keine versteckte Gebühren
- Faire, vorab ausgehandelte Preise

MERCURE Finances ist eine führende Inkassofirma in Montrouge, die effektive Inkassodienstleistungen in Frankreich anbietet. Das Unternehmen wurde 2003 gegründet, arbeitet mit einem erfolgsbasierten Gebührenmodell und ist mit Auszeichnungen und Mitgliedschaften wie der FENCA anerkannt. Es bedient über 104 Länder.

Cabinet FRANC ist eine führende Anwaltskanzlei in Paris, die effektive Inkassodienstleistungen in Frankreich anbietet. Sie wurde 1991 gegründet und verfügt über internationale Expertise in Europa und Nordamerika sowie über Mitgliedschaften in den Anwaltskammern von Paris und Brüssel.

Cabinet d'Ormane ist eine führende Inkassofirma in Frankreich, die seit 1956 effektive, risikofreie Inkassodienstleistungen anbietet und für ihr erfolgsabhängige Vergütungsmodell bekannt ist; als exklusiver Debitura-Partner betreut sie Kunden in ganz Frankreich und international.
Gayssot Recouvrement ist ein führendes Inkassobüro in Lyon, das effektive Inkassodienstleistungen in Frankreich anbietet. Seit 2014 positioniert es sich als bevorzugter Partner für Inkasso, mit einem Fokus auf Transparenz und Effizienz, und ist Mitglied des Global Compact der Vereinten Nationen.

.webp)
.png)

.png)


.png)



.png)

